Grundlagen des Zunftwesens
Maurerinnen und Maurer errichten und sanieren Baukörper aus Mauerwerk, Beton und weiteren Baustoffen. Präzision, Bauphysik, Arbeitssicherheit und das Lesen von Plänen sind ebenso wichtig wie Kelle, Schnur und Wasserwaage.

Aktueller Rechtsstand: Seit 1. August 2026 gilt die neue Hochbauberufeausbildungsverordnung. Ältere Beschreibungen der Zwischen- und Gesellenprüfung sind für neu beginnende Ausbildungsverhältnisse nicht mehr maßgeblich.
Beruf auf einen Blick
| Dauer | 3 Jahre / 36 Monate |
|---|---|
| Lernorte | Betrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildungsstätte |
| Abschluss | gestreckte Gesellen- oder Abschlussprüfung, Teil 1 und Teil 2 |
| Rechtsgrundlage | HochbauBAusbV, in Kraft seit 1. August 2026 |
Was man im Betrieb lernt
Grundlagen sind Baustelleneinrichtung, Vermessen, Zeichnungen, Baustoffe, Mörtel, Werkzeuge, Schalungen, Bewehrung und Beton. Auszubildende stellen Mauerwerkskörper, Öffnungen, Stürze und Anschlüsse her, führen Putz-, Estrich- oder Abdichtungsarbeiten aus und lernen Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz. Später kommen Sanierung, Qualitätssicherung, digitale Arbeitsmittel und nachhaltige Baustoffwahl hinzu.
Was die Berufsschule vermittelt
Der Rahmenlehrplan organisiert Wissen in realitätsnahen Bauaufgaben: Baustelle einrichten, Bauteile gründen, Mauerwerk und Stahlbeton herstellen, Geschosse erschließen, Wände und Decken beurteilen, Baukörper schützen, sanieren und dokumentieren. Berechnung, Bauphysik, Zeichnungen, Werkstoffe, Nachhaltigkeit und WiSo werden mit der Praxis verbunden.
Überbetriebliche Ausbildung
Die Bauausbildung nutzt überbetriebliche Zentren besonders intensiv. Dort werden Fertigkeiten vermittelt, die einzelne Baustellen nicht kontinuierlich bieten: verschiedene Verbände, Schalung und Bewehrung, Putz, Trockenbau, Vermessung, Maschinen, Arbeitsschutz und Prüfungssimulation. Regionale Ausbildungspläne sind bei Kammer und Ausbildungszentrum zu prüfen.
Gesellenprüfung Teil 1
Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Der Prüfungsbereich heißt Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Hochbauarbeiten. Er bezieht sich auf die ersten 24 Monate. Praktische Arbeitsaufgabe, Dokumentation und schriftliche Aufgaben prüfen unter anderem Baustoffauswahl, Mauerarbeiten, Schalung, Bewehrung, Maße sowie Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz. Innerhalb dieses Bereichs werden Arbeitsaufgabe samt Dokumentation mit 60 Prozent und schriftliche Aufgaben mit 40 Prozent bewertet.
Gesellenprüfung Teil 2
Teil 2 findet am Ende der Ausbildung statt. Er umfasst die Prüfungsbereiche Herstellen von Mauerwerkskörpern, Durchführen von Mauerwerksarbeiten, Durchführen von Hochbaumaßnahmen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Verordnung legt Aufgaben, Zeiten, Gewichtung und Bestehensregeln verbindlich fest; die zuständige Stelle konkretisiert Termin, Prüfungsort und Organisation.
Was praktisch verlangt wird
Prüflinge müssen Arbeitsabläufe planen, Baustoffmengen ermitteln, Mauerwerkskörper fachgerecht herstellen, Maße und Qualität prüfen, Arbeitsschutz beachten und ihre Ausführung dokumentieren. Nicht nur Geschwindigkeit zählt: Verband, Lot, Flucht, Ebenheit, Anschlüsse und bautechnische Begründung müssen stimmen.
Bestehensregeln und Ergänzungsprüfung
Die neue Ordnung verbindet die Ergebnisse beider Teile zu einer Gesamtbewertung und verlangt Mindestleistungen in den zentralen Prüfungsbereichen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann in bestimmten schriftlichen Bereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich sein. Wer die dreijährige Prüfung nicht besteht, kann auf Antrag unter den Voraussetzungen des § 34 den Abschluss Hochbaufacharbeiter/in erhalten.
So bereitet man sich vor
- Maßordnung, Verbände und Baustoffmengen ohne Hilfsschritte beherrschen.
- Arbeitsaufgaben unter realer Zeitvorgabe aufbauen und dokumentieren.
- Lot, Flucht, Höhe und Ebenheit laufend statt erst am Ende kontrollieren.
- Bauphysik anhand konkreter Wandaufbauten erklären.
- Schal- und Bewehrungspläne lesen und Stahllisten üben.
- Arbeitsschutz und Baustellenorganisation in jede Planung aufnehmen.
Typischer Fehler: Zu früh mauern, bevor Bezugspunkte, Material, Verband und Arbeitsfolge geklärt sind. Ein sauberer Prüfungsablauf beginnt mit Planen, Einrichten und Kontrollieren.
Vom Gesellen zum Meister
Der nächste klassische Abschluss ist Maurer- und Betonbauermeister/in. Die Meisterprüfung umfasst Teil I Fachpraxis, Teil II Fachtheorie, Teil III Betriebswirtschaft und Recht sowie Teil IV Berufs- und Arbeitspädagogik. Meister müssen Bauaufträge planen, kalkulieren, organisieren, überwachen und fachlich verantworten sowie Nachwuchs ausbilden können.
Meisterprüfung vorbereiten
Empfehlenswert sind breite Baustellenpraxis, sichere Bauphysik, Aufmaß und Kalkulation, VOB-Grundlagen, Personalplanung, Qualitätssicherung und Präsentation. Vorbereitungslehrgänge strukturieren den Stoff; verbindlich bleiben ausschließlich Prüfungsordnung und Vorgaben des zuständigen Meisterprüfungsausschusses.
Berufliche Wege
Möglich sind Vorarbeiter- oder Polierqualifikation, Restaurierung, Beton- und Stahlbetonbau, energetische Sanierung, Baumaschinenführung, Meisterschule, Technikerschule oder Studium. Der neue Ausbildungsstand betont Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Energieeffizienz und die Zusammenarbeit in komplexen Bauprozessen.
Weiter im Lexikon
Geschichte des Maurerhandwerks · Ausbildung und Prüfungen · Innungen, HWK und IHK
Amtliche Quellen
- Hochbauberufeausbildungsverordnung
- BIBB: Maurer/in, Neuordnung 2026
- KMK: Rahmenlehrpläne
- Handwerksordnung
Redaktionell geprüft am 31. August 2026. Diese Seite beschreibt die seit 1. August 2026 geltende Ordnung; Übergangsfälle klärt die zuständige Kammer.