Historisches Handwerk
Zünfte nach Städten · Memmingen
Zünfte und Handwerk in Memmingen
Memmingen gehört zu den klarsten Beispielen einer politischen Zunftverfassung in Oberschwaben. Der Zunftbrief vom 9. November 1347 regelte nicht nur das Handwerk, sondern die Regierung der Reichsstadt: zwölf Zunftmeister saßen neben zwölf weiteren Ratsmitgliedern im Rat.
Fast zwei Jahrhunderte später wurde dieselbe städtische Handwerks- und Bürgerwelt zum Schauplatz eines Ereignisses von europäischer Wirkung. Der Kürschner und Handwerksgeselle Sebastian Lotzer bündelte 1525 bäuerliche Forderungen zu den Zwölf Artikeln; Vertreter der oberschwäbischen Bauernhaufen berieten in der Kramerzunft über ihre gemeinsame Ordnung.

Von der Stadt zur Reichsstadt
Stadtrecht, Gericht und wirtschaftliche Eigenständigkeit
Bevor Zünfte die Stadtpolitik mitbestimmen konnten, musste sich Memmingen als selbständige Bürgergemeinde gegenüber älteren Herrschaftsträgern behaupten.
Ein zentraler Schritt war das Stadtrechtsprivileg König Rudolfs I. von 1286. Im 14. und frühen 15. Jahrhundert wurden die reichsstädtischen Rechte weiter ausgebaut. Das Amt des Ammanns gelangte 1350 an die Stadt, 1354 folgte die Befreiung von auswärtigen Gerichten; 1403 und 1438 wurde die hohe Gerichtsbarkeit weiter gefestigt.
Politische Selbständigkeit und wirtschaftliche Verdichtung gingen dabei Hand in Hand. Memmingen lag günstig zwischen Bodensee, Schwaben, Tirol und den großen süddeutschen Handelsräumen. Kaufleute, Textilgewerbe, Lebensmittelhandwerke, Metallberufe und Bauhandwerke bildeten eine städtische Wirtschaft, deren organisierte Meister zunehmend politischen Einfluss beanspruchten.
Die Verfassungsurkunde
9. November 1347: Der Zunftbrief ordnet die Stadtregierung neu
Der Memminger Zunftbrief ist außergewöhnlich, weil seine Bedeutung weit über eine Handwerksordnung hinausgeht. Am 9. November 1347 vereinbarten Ammann, Bürgermeister, Rat, Zunftmeister und Gemeinde eine neue politische Ordnung. Das Stadtarchiv bezeichnet die Urkunde ausdrücklich als die „Verfassung der Reichsstadt Memmingen“.
Die Zünfte wurden damit zu verfassungsrechtlichen Trägern der Bürgergemeinde. Entscheidungen über Gesetze und Artikel sollten nicht mehr allein in einem engen Kreis alter Führungsschichten getroffen werden. Der Zunftbrief sah vor, dass strittige Fragen von Ammann, Bürgermeister, Rat und den Zunftmeistern beraten wurden. Jeder Zunftmeister trat dabei mit seinen „Elfern“, also einem zünftigen Beratungskreis, auf; Mehrheitsentscheidungen erhielten damit ein festes institutionelles Verfahren.
Die ältere städtische Führung verschwand nicht vollständig. Die später sogenannte Großzunft bündelte weiterhin wirtschaftlich und sozial bedeutende Bürger. Entscheidend war jedoch, dass die handwerklich-zünftige Bürgerschaft nun einen fest verankerten Anteil an der Regierung erhielt.
Zunftmeister im Rat
Zwölf Zunftmeister und zwölf weitere Ratsmitglieder
Die politische Konstruktion lässt sich ungewöhnlich konkret fassen: Während der Zunftverfassung saßen zwölf Zunftmeister und zwölf weitere hinzugewählte Personen im Rat. Damit war die Zunftseite nicht bloß beratend präsent, sondern strukturell in der Stadtregierung verankert.
Der Bürgermeister stand dem Rat vor. Der Stadtammann verlor gegenüber der älteren Ordnung Kompetenzen, blieb jedoch für wichtige gerichtliche Aufgaben zuständig, darunter die Blutgerichtsbarkeit und der Vorsitz im Stadtgericht. Politische und juristische Funktionen wurden also neu verteilt, nicht einfach nur von einer Gruppe auf eine andere übertragen.
Ein sichtbares Ritual dieser Verfassung war der Schwörtag. Bürgermeister, Ratsgremien und Amtspersonen wurden bis zum Ende der Reichsstadt regelmäßig auf ihren Dienst eingeschworen. Stadtregierung war dadurch öffentlich als gegenseitiges Rechts- und Treueverhältnis inszeniert.



Eine erstaunlich dichte Berufslandschaft
Von Bäckern und Gerbern bis zu Goldschmieden und Buchdruckern
Die Bestände des Stadtarchivs zeigen, wie breit das Memminger Handwerk organisiert war. Überliefert sind Unterlagen zu Bäckern, Brauern, Müllern, Gerbern, Lodnern und Tuchmachern, Färbern, Hutmacher- und Zeugmachergewerben, Metzgern, Hafnern, Schuhmachern, Schmieden, Goldschmieden, Uhrmachern, Spenglern, Zinngießern, Kupferschmieden, Waffen- und Hufschmieden, Schlossern, Messerschmieden, Schneidern, Tuchscherern, Kürschnern, Webern, Zimmerleuten, Maurern, Malern, Schreinern, Küfern, Wagnern und weiteren Berufen.
Dabei darf eine historische Zunft nicht mit einem heutigen Einzelberuf gleichgesetzt werden. Mehrere verwandte oder wirtschaftlich ergänzende Gewerbe konnten unter einer gemeinsamen Zunftorganisation zusammengefasst sein. Diese Bündelung veränderte sich außerdem im Lauf der Jahrhunderte.
Zünfte regelten typischerweise Ausbildung, Meisterzulassung, Qualitätsanforderungen, Marktverhalten und soziale Pflichten. In Memmingen kam eine politische Dimension hinzu: Die Zunftorganisation war bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts zugleich Teil der Reichsstadtverfassung.



Barchent, Baumwolle und Fernhandel
Textilgewerbe verbinden Werkstatt und internationale Handelsnetze
Memmingens Wirtschaft war stark von Leinwand-, Weber- und Barchentgewerben geprägt. Barchent – ein Mischgewebe, häufig aus Baumwolle und Leinen – verband lokale Produktion mit überregionalem Handel. Weben, Bleichen, Färben, Zurichten und Vermarkten bildeten eine arbeitsteilige Kette, an der zahlreiche selbständige Handwerker und Händler beteiligt waren.
Wie eng Politik und Fernhandel verbunden sein konnten, zeigt die Familie Vöhlin. Hans Vöhlin der Ältere war mehrfach Bürgermeister und gilt als Begründer einer Handelsgesellschaft, die zunächst mit Salz und Wein, später auch mit Baumwolle, Barchent und Pfeffer handelte. Memmingen war damit nicht nur Werkstattstadt, sondern Teil größerer süddeutscher und europäischer Warenströme.
Die wirtschaftliche Bedeutung des Textilsektors erklärt zugleich, warum Weber, Schneider, Kürschner, Tuchscherer, Färber und verwandte Gewerbe in der lokalen Überlieferung so präsent sind.



Bauernkrieg und politische Schriftkultur
Die Zwölf Artikel entstehen Ende Februar und Anfang März 1525
Memmingen wurde 1525 zu einem der wichtigsten politischen Orte des Deutschen Bauernkriegs. Der Memminger Bürger Sebastian Lotzer, ein Kürschner und nach eigener Bezeichnung ein einfacher „gemeiner Handwerksgesell“, war als Feldschreiber des Baltringer Haufens tätig. Zwischen dem 28. Februar und dem 3. März 1525 fasste er zahlreiche Beschwerden und Forderungen in den Zwölf Artikeln zusammen.
Die Artikel verlangten unter anderem freie Pfarrerwahl, eine Begrenzung feudaler Abgaben und Dienste, die Aufhebung der Leibeigenschaft und eine Bindung von Herrschaft an begründbares Recht. Durch den Buchdruck verbreitete sich der Text in außergewöhnlicher Geschwindigkeit: Das Stadtarchiv verweist auf 25 Auflagen an 15 Druckorten. Aus einem oberschwäbischen Forderungskatalog wurde damit eine Programmschrift des Bauernkriegs.
Die heutige Forschung ordnet die Zwölf Artikel häufig als einen frühen europäischen Beitrag zur Geschichte von Freiheits- und Menschenrechten ein. Historisch präziser ist es jedoch, sie in ihrem konkreten reformatorischen, bäuerlichen und ständischen Kontext zu lesen – nicht als moderne Verfassung im heutigen Sinn.
Ein Zunfthaus als politischer Ort
Die Kramerzunft wird 1525 zum Versammlungsraum der Bauernvertreter
Das Haus am heutigen Weinmarkt 15 war 1478/79 von der Memminger Kramerzunft erworben worden. 1512 ließ die Zunft ihre Stube gotisch vertäfeln. Im März 1525 kamen dort Vertreter des Allgäuer, Baltringer und Bodensee-Haufens zusammen, um ihre gemeinsame Organisation und ihr weiteres Vorgehen zu beraten.
Am 6. März wurde eine Bundesordnung entworfen, am 7. März 1525 verabschiedeten die Vertreter ihre gemeinsamen Regelungen. Aus den drei Bauernhaufen entstand die „Christliche Vereinigung“. Damit wurde ausgerechnet ein städtisches Zunfthaus zum Raum, in dem bäuerliche Vertreter über überregionale politische Zusammenarbeit berieten.
Diese Verbindung ist für Memmingen zentral: Zunftgeschichte endet hier nicht bei Meisterstück, Marktaufsicht und Handwerksbrauch. Ein Zunfthaus wurde zum politischen Kommunikationsraum – und ein Handwerksgeselle zu einem der wichtigsten Schreiber der Bewegung.
Stadt, Predigt und Reform
Reformation und Bürgerpolitik verstärken den Veränderungsdruck
Die Ereignisse von 1525 standen in enger Verbindung zur Reformation. Der Prediger Christoph Schappeler und Sebastian Lotzer verbreiteten reformatorische Vorstellungen und argumentierten mit religiös begründeten Forderungen nach einer gerechteren Ordnung. Bibelauslegung, soziale Beschwerden und politische Reform ließen sich dabei kaum voneinander trennen.
In einer Reichsstadt mit politisch verankerten Zünften erreichten solche Ideen nicht nur bäuerliche Untertanen im Umland. Sie trafen auf eine Bürgergesellschaft, die seit 1347 daran gewöhnt war, Herrschaft in Gremien, Schwüren, Zunftstuben und Ratsverfahren auszuhandeln. Das erklärt nicht automatisch den Bauernaufstand, bildet aber einen wichtigen lokalen Resonanzraum.
Ende der politischen Zunftherrschaft
1551/52 greift Karl V. in die Reichsstadtverfassung ein
Nach der Niederlage der protestantischen Seite im Schmalkaldischen Krieg griff Kaiser Karl V. in die Verfassungen mehrerer süddeutscher Reichsstädte ein. In Memmingen wurde die seit 1347 geltende politische Zunftordnung 1551/52 aufgehoben und durch eine neue Ratsverfassung ersetzt.
Das Stadtarchiv beschreibt den Einschnitt deutlich: Die Zünfte wurden als politische Verfassungsträger abgeschafft; im verkleinerten Kleinen Rat besaßen patrizische Mitglieder danach eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Von 1552 bis zum Ende der Reichsstadt waren gleichzeitig drei Bürgermeister im Amt, die sich in der Amtsführung abwechselten.
Die handwerklichen Korporationen verschwanden deshalb nicht aus dem Wirtschaftsleben. Sie blieben für Gewerbe, Ausbildung, Vermögen, soziale Unterstützung und berufliche Gemeinschaft bedeutsam. Beendet wurde vor allem die seit 1347 bestehende politische Zunftherrschaft.
Ende der Reichsstadt
1802/03 kommt Memmingen an Bayern – die Zünfte werden neu geordnet
Mit der Mediatisierung endete die reichsstädtische Selbständigkeit. 1802 wurde Memmingen von Bayern besetzt; 1803 war die neue territoriale Ordnung rechtlich gefestigt. Damit verschwand die jahrhundertealte Stellung als Reichsstadt.
Die Berufsorganisation blieb jedoch zunächst korporativ. Eine Memminger Übersicht von 1808 nennt elf große Zunftgruppen: Bäcker, Gerber, Kramer, Lodner, Metzler, Metzger, Schmiede, Schneider, Schuhmacher, Weber und Zimmerer. In ihnen waren zahlreiche Einzelgewerbe zusammengefasst – von Buchdruckern und Apothekern über Uhrmacher bis zu Maurern und Kürschnern.
Im 19. Jahrhundert wurden diese Strukturen schrittweise in staatlich regulierte Gewerbevereine und neue Verwaltungsformen überführt. Das Stadtarchiv dokumentiert für 1826 und 1854 bereits deutlich stärker ausdifferenzierte Gewerbevereine.
Gewerbefreiheit
1868 endet das alte korporative Gewerberecht endgültig
Am 30. Januar 1868 unterzeichnete König Ludwig II. das bayerische Gesetz über das Gewerbewesen; am 1. Mai 1868 trat die allgemeine Gewerbefreiheit in Kraft. Männer und Frauen konnten nun grundsätzlich ein Gewerbe ausüben, ohne die alte zünftige Befähigungs- und Zulassungsordnung erfüllen zu müssen.
Für das Handwerk war das ein fundamentaler Systemwechsel. Ausbildung und berufliche Gemeinschaft verschwanden nicht, doch Marktzugang, Niederlassung und Konkurrenz waren nicht länger durch die frühere Zunftordnung bestimmt. Im Memminger Stadtarchiv enden die älteren Gewerbekataster entsprechend mit der Einführung der Gewerbefreiheit.
Aus mittelalterlichen Zünften, frühneuzeitlichen Korporationen und Gewerbevereinen entwickelten sich im weiteren Verlauf moderne Handwerksorganisationen. Die Erinnerung an die ältere Zunftwelt blieb in Häusern, Archivalien, Symbolen und Berufsbräuchen dennoch außergewöhnlich präsent.
Zeitstrahl
Memmingen: Zunftverfassung, Zwölf Artikel und Gewerbewandel
König Rudolf I. bestätigt wichtige Memminger Stadtrechte.
Ammann, Bürgermeister, Rat, Zunftmeister und Gemeinde vereinbaren den Zunftbrief – die neue Verfassungsgrundlage der Reichsstadt.
Zwölf Zunftmeister und zwölf weitere hinzugewählte Personen bilden den Rat der Zunftverfassung.
Das Ammannamt gelangt an die Stadt.
Memmingen wird von auswärtigen Gerichten weiter unabhängig.
Die städtische Hochgerichtsbarkeit wird weiter gefestigt.
Hans Vöhlin der Ältere ist mehrfach Bürgermeister; die Vöhlin-Handelsgesellschaft verbindet Memmingen mit Fernhandelsnetzen.
Die Kramerzunft erwirbt ihr Haus am Weinmarkt.
Die Kramerzunft lässt ihre Zunftstube gotisch ausbauen.
Sebastian Lotzer fasst die bäuerlichen Forderungen zu den Zwölf Artikeln zusammen.
Bundesordnung der oberschwäbischen Bauernvertreter; Beratung der Christlichen Vereinigung in Memmingen und in der Kramerzunft.
Kaiserlicher Eingriff: Die politische Zunftverfassung endet; im Kleinen Rat erhält das Patriziat eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Ende der Reichsstadt und Übergang an Bayern.
Elf große Memminger Zunftgruppen sind in der bayerischen Neuordnung dokumentiert.
Gewerbevereine lösen und differenzieren ältere Zunftstrukturen zunehmend ab.
Bayerisches Gewerbegesetz beschlossen bzw. in Kraft: allgemeine Gewerbefreiheit.
Quellenbasis
Memmingen besitzt eine außergewöhnlich dichte Zunftüberlieferung
Der Artikel stützt sich vorrangig auf das Stadtarchiv Memmingen und dessen digital erschlossene reichsstädtische, zünftige und gewerbliche Bestände sowie auf überregionale Fachliteratur zum bayerischen Gewerberecht.
- Stadtarchiv Memmingen, Zunftbrief vom 9. November 1347: Originalurkunde, Einführung der Zunftverfassung, Mehrheitsverfahren und Einordnung als „Verfassung der Reichsstadt Memmingen“.
- Stadtarchiv Memmingen, Mitglieder des Stadtrates 1347–1551: zwölf Zunftmeister plus zwölf weitere Ratsmitglieder; kaiserlicher Eingriff 1552 und patrizische Zwei-Drittel-Mehrheit danach.
- Stadtarchiv Memmingen, Memminger (Ober-)Bürgermeister: Schwörtag, Bürgermeister im Zeitalter der Zunftherrschaft und Handelsaktivitäten der Vöhlin.
- Stadtarchiv Memmingen, Reichsstadtliche Akten und Zunftarchive: umfangreiche Bestände zu Einzelgewerben, Zunftbüchern, Ordnungen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
- Stadtarchiv Memmingen, „Memmingen und das Aufbegehren von Bauern und Bürgern 1525“: Entstehungszeit der Zwölf Artikel 28. Februar bis 3. März, Lotzers Rolle und Bundesordnung vom 6./7. März.
- Stadtarchiv Memmingen, Haus der Kramerzunft: Erwerb 1478/79, Zunftstube 1512, Bauernversammlung 1525 und Funktionswandel nach Ende der Zunftverfassung.
- Historisches Lexikon Bayerns, Gewerbefreiheit: Gewerbegesetz vom 30. Januar 1868, Inkrafttreten am 1. Mai 1868 und Übergang zum liberalen Gewerberecht.
- Historisches Bild: Matthäus Merian d. Ä., Memmingen in der Topographia Sueviae, 1643; gemeinfreie Darstellung, 3948 × 2604 Pixel, in das Shopify-Medienarchiv übernommen.
Quellen und weiterführende Recherche
Die Darstellung wurde redaktionell zusammengefasst. Für Originalbestände, Begriffe und regionale Varianten empfehlen sich insbesondere: