Zunftlexikon · Berufsgeschichte

Zünfte und Handwerk in Reutlingen – Zunftverfassung, Weberstadt & Reichsstadt

Geschichte, Werkzeuge, Zunftzeichen und Entwicklung eines historischen Handwerks.

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Historisches Handwerk

Zünfte nach Städten · Reutlingen

Zünfte und Handwerk in Reutlingen

Reutlingen gehört zu den bemerkenswertesten Zunftstädten Südwestdeutschlands: 1343 erhielten acht jährlich gewählte Zunftmeister feste Sitze im Rat, 1374 waren es zwölf. Nach einer kaiserlichen Unterbrechung wurde die alte Ordnung 1576 wiederhergestellt und prägte die Reichsstadt bis 1802.

Damit steht Reutlingen im Städtevergleich zwischen Ulm und Augsburg, ohne deren Verfassungen einfach zu kopieren. Die Stadt entwickelte ein eigenes Modell aus Richtern, alten Herren und gewählten Zunftmeistern. Zugleich war sie eine ausgeprägte Gewerbestadt: Weber, Tuchmacher, Färber, Lederhandwerker, Schmiede, Papiermacher und Buchdrucker verbanden städtische Politik mit einer breit gefächerten Produktionswirtschaft.

Historische Ansicht von Reutlingen, Matthäus Merian, 1643
Reutlingen in Matthäus Merians Topographia Sueviae, 1643. Die weit gespannte Ansicht zeigt die dicht ummauerte Reichsstadt am Fuß der Achalm.

Markt, Reich und Stadtgemeinde

Vom staufischen Markt zur selbstbewussten Reichsstadt

Die politische Zunftverfassung des 14. Jahrhunderts entstand auf einem älteren Fundament aus Markt, Bürgergemeinde und städtischer Selbstverwaltung.

Um 1180 erhielt Reutlingen nach der städtischen Überlieferung von Friedrich I. Barbarossa das Marktrecht. Im 13. Jahrhundert verdichteten sich die städtischen Institutionen. 1243 ist ein vom Reich eingesetzter Schultheiß belegt; 1292 wird erstmals ein Bürgermeister genannt. Im Verlauf des 14. Jahrhunderts gewann der Bürgermeister gegenüber dem Reichsschultheißen an Gewicht, während der Schultheiß zunehmend auf richterliche Aufgaben zurückgedrängt wurde.

Diese Entwicklung ist wichtig, weil die Zunftverfassung nicht in eine fertige politische Ordnung hineingesetzt wurde. Rat, Richter, Bürgermeister, Gemeinde und handwerkliche Korporationen formten ihre Zuständigkeiten über Jahrzehnte neu. Reutlingen war reichsunmittelbar und musste seine Autonomie immer wieder gegenüber benachbarten Landesherren – besonders Württemberg – behaupten.

um 1180Marktrecht unter Friedrich I. Barbarossa.
1243Ein Reichsschultheiß ist belegt.
1292Ein Bürgermeister erscheint in den Quellen.
13438 Zunftmeister im Rat.
137412 Zunftmeister im Rat.
1576–1802Magistratswahlen wieder nach der Ordnung von 1374.

Verfassungswissen wird ausgetauscht

1299 fragt Reutlingen bei Esslingen nach

Eine außergewöhnlich anschauliche Urkunde zeigt, dass Reutlingen schon Jahrzehnte vor der großen Verfassungsregelung von 1343 intensiv an Fragen zünftischer Beteiligung arbeitete. Am 31. Juli 1299 teilte der Rat von Esslingen der Stadt Reutlingen seine dort geltenden Gewohnheiten und Rechte mit: Es ging ausdrücklich um die Wahl von Richtern und Zunftmeistern, die Bestellung des Büttels und um die Geschäftsordnung des Rates.

Das Dokument ist deshalb mehr als eine Randnotiz. Es zeigt, dass städtische Verfassungsmodelle im südwestdeutschen Raum beobachtet, verglichen und weitergegeben wurden. Reutlingen stand nicht isoliert, sondern lernte von anderen Reichsstädten. Gleichzeitig entwickelte die Stadt später eine eigene Ordnung, die sich in Zusammensetzung und Dauer deutlich von Esslingen unterschied.

Quellenstück mit genauer Signatur: Staatsarchiv Ludwigsburg, B 169 U 581. Die erhaltene Urkunde ist auf 1299 datiert und im Württembergischen Urkundenbuch als Nr. 5322 ediert.

Der erste klare Verfassungsschnitt

1343: Acht jährlich gewählte Zunftmeister werden Teil des Rates

Am 12. Dezember 1343 bestätigte Kaiser Ludwig der Bayer Bürgermeister, Rat und Bürgergemeinde von Reutlingen eine neue Verfassungsordnung. Nach der landesgeschichtlichen Darstellung bestand der Rat nun aus zwölf sich selbst ergänzenden Richtern aus der Ehrbarkeit und acht jährlich gewählten Zunftmeistern.

Damit erhielten die organisierten Handwerker einen institutionell abgesicherten Zugang zur Stadtregierung. Entscheidend ist das Wahlprinzip: Die Zunftmeister waren nicht einfach handwerklich tätige Einzelpersonen, die zufällig Ratsämter innehatten. Sie kamen als jährlich gewählte Vertreter der Zünfte in das Gremium.

Die zwölf Richter bildeten weiterhin einen starken Block der etablierten städtischen Führungsschicht. Reutlingen wurde 1343 also nicht zu einer ausschließlich von Zünften beherrschten Stadt. Die Ordnung schuf vielmehr ein Mischsystem, in dem zwei soziale und institutionelle Kräfte miteinander regieren mussten.

Ausbau der Zunftbeteiligung

1374: Zwölf Zunftmeister stehen im neuen Ratsmodell

Kaiser Karl IV. bestätigte 1374 für Reutlingen die Gewohnheit und Ordnung der Stadt Rottweil. Der Rat wurde nun aus zwölf Richtern, vier „alten Herren“ und zwölf Zunftmeistern gebildet. Damit wuchs die Zahl der zünftigen Ratsvertreter von acht auf zwölf.

Die Veränderung war tiefgreifend. Die zwölf Richter ergänzten sich nicht mehr wie zuvor einfach selbst. Das alte Führungsmilieu verlor damit einen Teil seiner Möglichkeiten, den Rat allein durch Kooptation zu reproduzieren. Langfristig veränderte das die soziale Zusammensetzung der Stadtregierung erheblich. Die landesgeschichtliche Darstellung stellt fest, dass die alten Geschlechter zunehmend abwanderten und seit der Mitte des 16. Jahrhunderts überhaupt nicht mehr im Rat vertreten waren.

Reutlingen entwickelte so eine ungewöhnlich dauerhafte zünftische Prägung. Anders als in Städten, in denen Handwerker nur zeitweise oder in kleinen Kontingenten beteiligt wurden, blieben die Zunftmeister hier ein tragendes Element der Verfassung.

Reutlingen im Vergleich: Ulm erreichte eine besonders starke zünftige Ratsmehrheit, Augsburg schuf 1368 eine umfassende Zunftverfassung. Reutlingens Besonderheit liegt vor allem in der langen Lebensdauer seiner 1374 ausgebildeten Ordnung, die nach einer Unterbrechung im 16. Jahrhundert nochmals bis zum Ende der Reichsstadt fortbestand.

Keine moderne Demokratie

Zunftwahl bedeutete politische Partizipation – aber innerhalb einer vormodernen Bürgerordnung

Die Reutlinger Verfassung wird in der lokalen Erinnerung gelegentlich als „zünftisch-demokratisch“ bezeichnet. Das ist verständlich, muss historisch aber eingeordnet werden. Die jährliche Wahl von Zunftmeistern und die feste Repräsentation der Zünfte erweiterten die politische Beteiligung gegenüber einer rein patrizischen Ratsordnung erheblich. Sie schufen jedoch keine Demokratie im heutigen Sinn.

Politische Rechte waren an Bürgerrecht, Geschlecht, wirtschaftliche Selbständigkeit und korporative Zugehörigkeit gebunden. Frauen, Dienstboten, viele Gesellen, Nichtbürger und andere Gruppen verfügten nicht über dieselben politischen Möglichkeiten. Der Einzelne trat nicht als abstrakter gleichberechtigter Staatsbürger auf, sondern als Teil einer rechtlich gegliederten Stadtgesellschaft.

Gerade deshalb ist die Reutlinger Zunftverfassung so interessant: Sie zeigt eine eigene vormoderne Form politischer Repräsentation. Berufliche Organisation, Bürgerrecht und Ratsverfassung griffen unmittelbar ineinander.

Wirtschaftlicher Schwerpunkt

Weber, Tuchmacher und Färber machen Reutlingen zur Textilstadt

Das mittelalterliche Weberhandwerk war nach LEO-BW das wichtigste Gewerbe der Stadt. Es stand in enger Verbindung mit der Färberei und weiteren Verarbeitungsschritten. Im 15. Jahrhundert nahm die Zahl der Tuchmacher stark zu. Damit entstand eine Produktionslandschaft, in der Rohstoffbeschaffung, Spinnen, Weben, Färben, Zuschneiden und Vertrieb voneinander abhingen.

Vom 16. bis in das 19. Jahrhundert wurden verschiedene Woll- und Baumwollwaren, Filet- und Klöppelarbeiten unter dem Sammelbegriff „Reutlinger Artikel“ über Verleger abgesetzt. Das Verlagssystem verband handwerkliche Heim- und Werkstattproduktion mit kaufmännischer Organisation. Ein Händler oder Verleger stellte Kapital, Rohstoffe oder Absatzkanäle bereit, während die eigentliche Herstellung auf zahlreiche Produzenten verteilt blieb.

1725 gründete die Stadt eine Leinenfabrik. Das zeigt, wie stark traditionelle Handwerksproduktion bereits vor der eigentlichen Industrialisierung mit größeren, organisatorisch verdichteten Produktionsformen verbunden werden konnte.

Weber

Das zentrale mittelalterliche Gewerbe der Stadt und Grundlage zahlreicher textiler Folgearbeiten.

Tuchmacher

Im 15. Jahrhundert wächst ihre Zahl erheblich; Wollverarbeitung gewinnt an Gewicht.

Färber

Sie veredeln Gewebe und verbinden chemisch-handwerkliches Wissen mit der Textilproduktion.

Verleger

Sie organisieren seit der Frühen Neuzeit Absatz, Kapital und teilweise Rohstoffversorgung der „Reutlinger Artikel“.

Mehr als Textil

Leder, Metall, Papier und Buchdruck bilden ein dichtes Gewerbenetz

Reutlingen war keineswegs eine Stadt nur der Weber. Lederherstellung und Lederverarbeitung sind seit dem 13. Jahrhundert nachweisbar. Gerber, Schuhmacher, Sattler und andere Lederberufe bildeten eine Produktionskette, deren Arbeitsplätze sich nach Wasserbedarf, Geruch, Brandschutz und Marktzugang im Stadtraum verteilten.

Besonders vielfältig waren die in der Schmiedezunft zusammengefassten Metallberufe. Der Sammelverband konnte stark spezialisierte Gewerbe umfassen, die Werkzeuge, Beschläge, Geräte und Bauteile für Haushalt, Landwirtschaft, Bauwesen und andere Handwerke herstellten. Aus dem Siebmacherhandwerk entwickelte sich später sogar eine Metalltuchindustrie.

Auch die Papierherstellung war bedeutend. Papier wurde durch Verwaltung, Handel, Kirche, Schule und Druckgewerbe immer stärker nachgefragt. Einen besonders frühen Platz in der Mediengeschichte nimmt Reutlingen durch den Buchdruck seit 1471 ein. Damit gehörte die Stadt zur ersten Generation südwestdeutscher Druckorte.

Glaube und Stadtpolitik

Ab 1523 wird die Reformation Teil der reichsstädtischen Ordnung

Reutlingen schloss sich früh der Reformation an. Nach der landesgeschichtlichen Darstellung war die Stadt bereits 1523 auf reformatorischem Kurs. Der Prediger Matthäus Alber gehörte zu den prägenden Persönlichkeiten dieser Entwicklung.

Für eine Zunftstadt hatte der konfessionelle Wandel unmittelbar politische Folgen. Kirchenaufsicht, Armenwesen, Schule, Sittenordnung und die Verwendung kirchlichen Vermögens wurden zu Aufgaben des Rates. Weil Zunftmeister fest im Stadtregiment vertreten waren, wirkten die korporativ organisierten Handwerker an Entscheidungen mit, die weit über das eigentliche Berufsrecht hinausgingen.

Der Schmalkaldische Krieg und die Niederlage der protestantischen Reichsstände brachten diese politische Selbständigkeit jedoch unter massiven kaiserlichen Druck. Wie in Ulm, Augsburg, Esslingen und Ravensburg griff Karl V. nun auch in Reutlingen in die lokale Ratsordnung ein.

Kaiserlicher Eingriff

1552: Der „Hasenrat“ unterbricht die alte Zunftverfassung

1552 wurde Reutlingen von Karl V. eine neue Ratsordnung aufgezwungen. In der Überlieferung wird das eingesetzte Regiment als „Hasenrat“ bezeichnet. Die seit 1374 gewachsene politische Ordnung wurde dadurch für ungefähr zweieinhalb Jahrzehnte unterbrochen.

Der Eingriff gehört in einen größeren reichspolitischen Zusammenhang. Nach dem Schmalkaldischen Krieg versuchte der Kaiser in mehreren oberdeutschen Reichsstädten, die politische Stellung der Zünfte zurückzudrängen und verlässlichere, stärker oligarchische Ratsstrukturen zu etablieren. Reutlingen war also Teil einer regelrechten Verfassungswelle der Jahre nach 1547.

Bemerkenswert ist jedoch, dass die kaiserliche Neuordnung hier nicht dauerhaft blieb. Genau darin unterscheidet sich Reutlingen von mehreren Nachbarstädten.

Die alte Ordnung kehrt zurück

1576: Maximilian II. restituiert die zünftige Verfassung

1576 wurde die ältere reichsstädtische Ordnung wiederhergestellt. Von diesem Jahr an fanden die Magistratswahlen erneut nach der Ordnung von 1374 statt – und zwar bis zum Ende der Reichsstadt 1802.

Die lokale Erinnerung hat diesen Vorgang sichtbar im Stadtbild bewahrt. Der 1570 geschaffene Marktbrunnen trägt eine Kaiserfigur Maximilians II.; die touristische Stadtinformation verbindet sie ausdrücklich mit der Restitution der „zünftisch-demokratischen Verfassung“ im Jahr 1576.

Historisch ist das außergewöhnlich: Eine im 14. Jahrhundert entwickelte korporative Verfassungsordnung überstand nicht nur soziale und wirtschaftliche Wandlungen, sondern wurde nach einer kaiserlichen Unterbrechung nochmals für mehr als zwei Jahrhunderte zum politischen Grundgerüst der Stadt.

Langzeitbefund: Die landesgeschichtliche Archivkunde fasst es knapp zusammen: In Reutlingen blieb die zünftische Verfassung – mit Einschränkungen in der Reformationszeit – im Prinzip bis zur Mediatisierung der Reichsstadt bestehen.

Katastrophe und Wiederaufbau

1726: Der Stadtbrand zerstört einen Großteil Reutlingens

1726 traf Reutlingen eine der größten Katastrophen seiner Stadtgeschichte. Nach LEO-BW wurden etwa vier Fünftel der Wohngebäude und nahezu alle öffentlichen Bauten zerstört. Der Brand veränderte nicht nur das Stadtbild, sondern auch die Arbeitswelt.

Zimmerleute, Maurer, Steinmetze, Schreiner, Schmiede, Glaser, Dachdecker und Fuhrleute wurden für den Wiederaufbau in außergewöhnlichem Umfang benötigt. Gleichzeitig mussten Rat und Zünfte Material, Arbeitskräfte, Preise und Bauvorgaben koordinieren. Die Katastrophe zeigt beispielhaft, dass die Zünfte nicht nur Markt- und Berufsordnungen verwalteten, sondern in Krisenzeiten Teil der städtischen Infrastruktur waren.

Nur ein Jahr zuvor, 1725, hatte die Stadt eine Leinenfabrik gegründet. Traditionelle Zunftwirtschaft, Verlagssystem und frühe manufakturartige Organisation existierten damit unmittelbar nebeneinander.

Vom Reich zur Gewerbefreiheit

1802/03 endet die politische Zunftstadt – 1862 folgt die Gewerbefreiheit

Mit der Mediatisierung 1802/03 verlor Reutlingen seine Reichsunmittelbarkeit und kam unter württembergische Staatshoheit. Damit endete auch die eigenständige reichsstädtische Magistratsverfassung, in der die Zünfte über Jahrhunderte politischen Einfluss ausgeübt hatten.

Das bedeutete jedoch nicht, dass sämtliche Zunftstrukturen am nächsten Tag verschwanden. Handwerkliche Korporationen bestanden im Königreich Württemberg zunächst fort und regelten weiterhin Teile von Ausbildung, Meisterschaft und Gewerbeorganisation. Erst 1862 wurden die Zünfte in Württemberg zugunsten der Gewerbefreiheit aufgelöst.

Im 19. Jahrhundert beschleunigte sich zugleich die Industrialisierung. Der Abbau älterer gewerblicher Beschränkungen, neue Verkehrsverbindungen, Eisenbahn, Kohle und Dampfmaschinen veränderten die Produktionsbedingungen. Aus manchen traditionellen Handwerken entwickelten sich Fabrikzweige; andere blieben als spezialisiertes Handwerk bestehen.

1802/03

Mediatisierung: Die reichsstädtische Verfassung und damit die politische Zunftordnung enden.

19. Jahrhundert

Werkstatt, Verlagssystem und Fabrikproduktion überlagern sich zunehmend.

1862

Auflösung der Zünfte in Württemberg zugunsten der Gewerbefreiheit.

Industrialisierung

Textil-, Metall- und andere Gewerbe entwickeln sich unter neuen technischen und rechtlichen Bedingungen weiter.

Zeitstrahl

Reutlingen: Zunft, Rat und Gewerbe vom Mittelalter bis zur Industriezeit

um 1180
Reutlingen erhält nach städtischer Überlieferung das Marktrecht von Friedrich I. Barbarossa.
1243
Ein vom Reich eingesetzter Schultheiß ist belegt.
1292
Ein Bürgermeister wird genannt.
31. Juli 1299
Esslingen übermittelt Reutlingen seine Regeln zur Wahl von Richtern und Zunftmeistern sowie zur Ratsgeschäftsordnung.
12. Dezember 1343
Ludwig der Bayer bestätigt eine Verfassung mit 12 Richtern aus der Ehrbarkeit und 8 jährlich gewählten Zunftmeistern.
1374
Karl IV. bestätigt die Rottweiler Ordnung: 12 Richter, 4 alte Herren und 12 Zunftmeister bilden den Rat.
1377
Reutlingen behauptet sich militärisch gegen ein württembergisches Ritterheer.
1471
Buchdruck ist in Reutlingen belegt.
ab 1523
Die Stadt schließt sich früh der Reformation an.
1552
Karl V. setzt den „Hasenrat“ ein; die alte Zunftordnung wird unterbrochen.
1570
Leonhard Baumhauer schafft den Marktbrunnen.
1576
Maximilian II. restituiert die zünftige Verfassung; Magistratswahlen erfolgen wieder nach der Ordnung von 1374.
1725
Die Stadt gründet eine Leinenfabrik.
1726
Ein Großbrand zerstört etwa vier Fünftel der Wohnhäuser und fast alle öffentlichen Bauten.
1802/03
Mediatisierung und Ende der reichsstädtischen politischen Zunftverfassung.
1862
Die Zünfte in Württemberg werden zugunsten der Gewerbefreiheit aufgelöst.

Quellenbasis

Warum Reutlingen für den Städteatlas besonders wichtig ist

Reutlingen lässt sich außergewöhnlich präzise als politische Zunftstadt beschreiben. Verfassungsdaten, Ratszusammensetzung und selbst der Wissenstransfer von 1299 sind archivalisch greifbar.

  • LEO-BW, Ortslexikon Reutlingen: zentrale Grundlage für die Ratsverfassungen von 1343 und 1374, den Hasenrat 1552, die Wiederaufnahme der 1374er Ordnung 1576–1802 sowie die Wirtschafts- und Gewerbegeschichte.
  • Landesarchiv Baden-Württemberg / Staatsarchiv Ludwigsburg, B 169 U 581: Urkunde von 1299 über Esslinger Regeln zur Wahl von Richtern und Zunftmeistern, Büttelbestellung und Ratsgeschäftsordnung.
  • Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 U 443: kaiserliche Urkunde Ludwigs des Bayern vom 12. Dezember 1343 zur Reutlinger Verfassungsordnung.
  • LEO-BW, Südwestdeutsche Archivalienkunde – Zunftbücher: Einordnung, dass die zünftische Verfassung Reutlingens im Prinzip bis zur Mediatisierung fortbestand und die württembergischen Zünfte 1862 zugunsten der Gewerbefreiheit aufgelöst wurden.
  • Visit Reutlingen – Marktplatz und Marktbrunnen: Marktrecht um 1180, Marktbrunnen von 1570 und lokale Erinnerung an die Restitution der zünftigen Verfassung 1576.
  • Historisches Bild: Matthäus Merian, Reutlingen, Topographia Sueviae, 1643; gemeinfreie historische Stadtansicht, Original 3982 × 1216 Pixel, in das Shopify-Medienarchiv übernommen.
Begriffliche Präzision: Wenn die lokale Überlieferung von einer „zünftisch-demokratischen Verfassung“ spricht, wird das hier nicht mit moderner allgemeiner Demokratie gleichgesetzt. Gemeint ist eine vormoderne korporative Ratsbeteiligung der Zünfte mit jährlich gewählten Zunftmeistern.

Quellen und weiterführende Recherche

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Über Recherche und Gestaltung

M. Achberger

Für das Zunftlexikon recherchiere ich historische Quellen, Museumsbestände, Handwerksordnungen und Bildquellen. Ich ordne die Entwicklung der Berufe ein und verbinde dieses Wissen mit meiner künstlerischen Arbeit im Atelier Achberger. Wo sich Regeln und Bezeichnungen regional oder zeitlich unterscheiden, kennzeichne ich das so genau wie möglich.

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